Senioren und Seniorinnen im AHV‐Alter sind in diesen Alterswohnungen willkommen. Grundsätzlich bekommen Interessierte aus den Mitgliedsgemeinden den Vorzug. Bei Paaren muss in der Regel mindestens eine Person das AHV‐Alter erreicht haben. Für den Einzug in eine Alterswohnung wird eine Warteliste geführt. Eine frühzeitige Anmeldung und regelmässigen Kontakt erleichtert den reibungsfreien Übertritt in eine Alterswohnung.